Kategorien
Die Krane werden gem. Kranverordung Art. 2, Abs. 2 in folgende Kategorien eingeteilt:
Fahrzeugkrane wie Autokrane, Mobilkrane, Raupenkrane, Anhängerkrane, mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als 400 000 Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 m.
Turmdrehkrane wie Obendreher-, Untendreher- und Wippkrane.
übrige Krane wie Portalkrane, Brückenkrane, Auslegerkrane, Drehkrane, ohne Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von höchstens 400 000 Nm und einer Auslegerlänge von höchstens 22 m.
Kranverordnung
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über Krane im Geltungsbereich der Kranverordnung (www.admin.ch).