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Paritätische Berufskommission Bern (PBKBE)

Formular zur Meldung von Samstagsarbeit

Die Absicht am Samstag zu arbeiten muss mind. 24 Std. vor Arbeitsbeginn der Geschäftsstelle der PBKBE gemeldet werden!!

- Download (zum direkt ausfüllen)

- Download (als PDF-Datei zum ausdrucken)

Das Formular senden Sie bitte an das Sekretariat PBKBE: E-Mail info@kbb-bern.ch, Fax 031 351 80 61


Formular zur Meldung von Nachtarbeit (nach Gesetz ab 23 Uhr) / Sonntags- und Feiertagsarbeit

Die Arbeit von 6 Uhr bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit, die Arbeit von 20 Uhr bis 23 Uhr ist Abendarbeit. Tages- und Abendarbeit sind bewilligungsfrei (Arbeitsgesetz).

ACHTUNG: Während der akustischen Nachtzeit von 19.00 bis 07.00 Uhr gelten strengere Lärmgrenzwerte.

Für Nacht- / Sonntags- und Feiertagsarbeit muss das Gesuchsformular vom beco ausgefüllt werden. Die aktuellen Formulare zu Nachtarbeit / Sonntagsarbeit / Schichtarbeit finden Sie unter: Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern / Die Direktion / beco Berner Wirtschaft / Formulare & Bewilligungen / Arbeitszeitbewilligung / Gesuch für Arbeitszeitbewilligung - Datei herunterladen

Das Formular ist direkt beim beco einzureichen (Adresse siehe Formular). Nach der Bewilligung senden Sie bitte eine Kopie an das Sekretariat der PBK Bern: E-Mail info@kbb-bern.ch, Fax 031 351 80 61.

 

Kriterien für Zuschläge nach LMV

Gemäss LMV beginnt die Nachtarbeit bereits ab 20.00 Uhr (zuschlagspflichtig). Sie dauert im Sommer bis 05.00 und im Winter bis 06.00 Uhr.

Die Sonntagsarbeit beginnt nach LMV ab Samstag, 17.00 Uhr.


Schlechtwetter

Infos und die nötigen Formulare finden Sie unter: Volkwirtschaftsdirektion des Kantons Bern / Arbeit / Arbeitsmarkt / Schlechtwetterentschädigung


Kurzarbeit

Infos und die nötigen Formulare finden Sie unter: Volkwirtschaftsdirektion des Kantons Bern / Arbeit / Arbeitsmarkt / Kurzarbeitsentschädigung

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