Ordentliche Mitgliedschaft
Hat Ihre Firma den / einen Sitz im Kanton Bern (mit Ausnahme des französischsprachigen Berner Juras) und ist im Handelsregister als «Unternehmung des Bauhauptgewerbes» eingetragen? Dann können Sie mit untenstehendem Formular die Mitgliedschaft im Kantonal-Bernischen Baumeisterverband beantragen. Als Mitglied des KBBs sind Sie automatisch auch Mitglied im Schweizerischen Baumeisterverband (SBV).
Ihre Rechte
Nach Ihrer Aufnahme haben Sie das Recht, im Sinne der Verbandsziele unterstützt zu werden. Sie können beispielsweise Beratungen in Anspruch nehmen, Ihre Mitarbeitenden in Aus- und Weiterbildungen entsenden und an den Anlässen des KBBs teilnehmen.
Ihre Pflichten
Mit dem Beitritt in den KBB verpflichten Sie sich, die pdf Statuten (206 KB) sowie die Beschlüsse, Weisungen und Anordnungen der Verbandsorgane einzuhalten und den pdf Mitgliederbeitrag (142 KB) zu entrichten. Wir erwarten von unseren Mitgliedern, dass sie die Interessen des KBBs wahren und fördern.
Werden Sie noch heute Mitglied beim
Kantonal-Bernischen Baumeisterverband!
Gastmitgliedschaft
Hat Ihre Firma den / einen Sitz im Kanton Bern (mit Ausnahme im französischsprachigen Berner Jura) und sieht sich als Partner des Bauhauptgewerbes im Kanton Bern? Dann können Sie mit untenstehendem Formular die Gastmitgliedschaft im KBB beantragen.
Ihre Rechte
Als Gastmitglied werden Sie regelmässig über wichtige Themen des Bauhauptgewerbes informiert und zu ausgewählten Verbandsanlässen eingeladen.
Ihre Pflichten
Mit dem Beitritt in den KBB verpflichten Sie sich, die Beschlüsse, Weisungen und Anordnungen der Verbandsorgane einzuhalten und den pdf Gastmitgliederbeitrag (142 KB) zu entrichten. Wir erwarten von unseren Gastmitgliedern, dass sie die Interessen des KBBs wahren und fördern.
Werden Sie noch heute Mitglied beim
Kantonal-Bernischen Baumeisterverband!
Ehren- und Freimitgliedschaft
Der Vorstand kann langjährige Inhaber/innen, Leiter/innen oder hohe Kadermitglieder von Mitgliedfirmen, die sich aus dem Geschäftsleben zurückziehen, zu Freimitgliedern ernennen. Personen, die sich durch ihre Tätigkeit im KBB verdient gemacht haben, kann die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernennen. Die Ehren- und Freimitgliedschaft ist persönlich und an keine Pflichten gebunden.
Mitgliedschaft auflösen
Ordentlicher Verbandsaustritt
Der ordentliche Austritt aus dem Kantonal-Bernischen Baumeisterverband ist auf Ende jedes Kalenderjahrs möglich. Die Kündigung muss sechs Monate vorher per Einschreiben an die Geschäftsstelle des KBBs gerichtet werden
Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Aufgabe des Geschäfts, Löschung der Firma im Handelsregister oder durch Ausschluss aus dem KBB